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   OLG Frankfurt, 15.07.2014 - 11 U 118/12   

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https://dejure.org/2014,16853
OLG Frankfurt, 15.07.2014 - 11 U 118/12 (https://dejure.org/2014,16853)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.07.2014 - 11 U 118/12 (https://dejure.org/2014,16853)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Juli 2014 - 11 U 118/12 (https://dejure.org/2014,16853)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 823 BGB, § 261 StGB
    Voraussetzungen für Schadenersatz auf der Grundlage von Geldwäschevorwurf

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abweisung der Klage auf Zahlung von Schadensersatz wegen leichtfertiger Geldwäsche im Zusammenhang mit der Vermarktung von Werbe-Freispots, da das Gericht sich nicht davon zu überzeugen vermochte, dass die Beklagten leichtfertig handelten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; StGB § 261
    Abweisung der Klage auf Zahlung von Schadensersatz wegen leichtfertiger Geldwäsche im Zusammenhang mit der Vermarktung von Werbe-Freispots, da das Gericht sich nicht davon zu überzeugen vermochte, dass die Beklagten leichtfertig handelten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Schadenersatzklagen gegen Geschäftsführer Wiesbadener Werbeagentur wegen Geldwäschevorwürfen zurückgewiesen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Schadenersatzklagen gegen Geschäftsführer Wiesbadener Werbeagentur wegen Geldwäschevorwürfen zurückgewiesen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 791/96

    Entscheidungen zur Geldwäsche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.07.2014 - 11 U 118/12
    Maßgeblich ist hierfür, ob sich dem Beklagten aufgrund der Umstände die Herkunft des Gegenstandes aus einer Straftat im Sinne des § 261 Abs. 1 Satz 2 StGB aufdrängen musste (BGH, Urteil vom 17. Juli 1997 - 1 StR 791/96 -, BGHSt 43, 158-169).

    Es sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Blick auf das Bestimmtheitsgebot strenge Anforderungen an die Auslegung des Merkmals der Leichtfertigkeit im Sinne des § 261 Abs. 5 StGB zu stellen (BGH, Urteil vom 17. Juli 1997 - 1 StR 791/96 -, BGHSt 43, 158-169).

    Leichtfertig im Sinne des § 261 Abs. 5 StGB handelt nämlich, wem sich die Herkunft des Gegenstands aus einer Katalogtat nach der Sachlage geradezu aufdrängt und wer gleichwohl handelt, weil er dies aus besonderer Gleichgültigkeit oder großer Unachtsamkeit außer Acht lässt (BGH, Urteil vom 17. Juli 1997 - 1 StR 791/96 -, BGHSt 43, 158-169).

  • OLG München, 23.12.2009 - 7 U 3044/09

    Weitergabepflicht agenturbezogener Rabatte durch eine Media-Agentur im Rahmen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.07.2014 - 11 U 118/12
    Eine vertragliche Gestaltung wie im Fall des Oberlandesgerichts München (Urteil vom 23.12.2009, 7 U 3044/09 - juris) bestand vorliegend nicht.
  • BGH, 19.12.2012 - VIII ZR 302/11

    Zum Schadensersatzanspruch wegen leichtfertiger Geldwäsche im Zusammenhang mit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.07.2014 - 11 U 118/12
    Die gewerbsmäßige Untreue stellt auch ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB dar (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2012 - VIII ZR 302/11 -, juris).
  • BGH, 10.12.2002 - VI ZR 171/02

    Schadensersatz für die Verletzung eines Partners eines Eiskunstlaufpaares

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.07.2014 - 11 U 118/12
    Dies gilt auch unter dem Gesichtspunkt des Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, da es jedenfalls an einem unmittelbaren, betriebsbezogenen Eingriff in den Gewerbebetrieb der Klägerin in dem Sinne fehlt, dass der Eingriff sich gegen den Betrieb als solchen richtet (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2002 - VI ZR 171/02 - juris).
  • BGH, 23.11.2011 - IV ZR 70/11

    Deckungsklage gegen eine private Unfallversicherung auf Todesfallleistung:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.07.2014 - 11 U 118/12
    Vielmehr muss ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit erreicht werden, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH, Urteil vom 23. November 2011 - IV ZR 70/11 -, juris).
  • BGH, 18.12.2012 - II ZR 220/10

    Deliktshaftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Vorenthaltens von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.07.2014 - 11 U 118/12
    18 Der Verletzte - vorliegend also die Klägerin - muss alle Tatsachen behaupten und beweisen, aus denen sich der Anspruch ergibt, im Falle der Haftung wegen Verletzung eines Schutzgesetzes also alle Umstände, aus denen sich die Verwirklichung der einzelnen Tatbestandsmerkmale des Schutzgesetzes ergibt; den in Anspruch genommenen Schädiger trifft lediglich eine sekundäre Darlegungslast (BGH, Urteil vom 18. Dezember 2012 - II ZR 220/10 -, juris).
  • BGH, 14.06.2000 - VIII ZR 218/99

    Vorsätzlich sittenwidrige Schädigung bei Erteilung einer fingierten Rechnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.07.2014 - 11 U 118/12
    Der Ersatzpflichtige muss dem Ersatzberechtigten den entstandenen Schaden zumindest in der Form des bedingten Vorsatzes zugefügt haben; die Feststellung einer Schädigungsabsicht ist nicht erforderlich (BGH, Urteil vom 14. Juni 2000 - VIII ZR 218/99 -, juris).
  • BGH, 27.01.1994 - I ZR 326/91

    "Indizienkette"; Anforderungen an die Würdigung vorgetragener Indiztatsachen;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.07.2014 - 11 U 118/12
    Sittenwidrig im Sinne des § 826 BGB handelt dabei nicht nur, wer die haftungsbegründenden Umstände positiv kennt, sondern auch ein Mittäter, der sich einer solchen Kenntnis bewusst verschließt (BGH, Urteil vom 27. Januar 1994 - I ZR 326/91 -, juris).
  • BGH, 01.07.2008 - XI ZR 411/06

    Haftung der Bank wegen arglistiger Täuschung durch den Vermittler

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.07.2014 - 11 U 118/12
    Bei Ansprüchen, bei denen Vorsatz Voraussetzung der Norm selbst ist, findet insbesondere der Rechtsgedanke des § 280 BGB keine Anwendung (vgl. BGH, Urteil vom 01. Juli 2008 - XI ZR 411/06 -, juris).
  • OLG Nürnberg, 30.01.2007 - 1 U 2691/05

    Verjährungsbeginn: Zum Vorliegen der Kenntnis des Geschädigten nach § 852 Abs. 1

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.07.2014 - 11 U 118/12
    Nimmt jedoch eine Partei zur Untermauerung ihrer Behauptung einer Straftat auf ein Strafurteil Bezug, so erfüllt sie damit ihre Substantiierungspflicht und es obliegt dem Gegner, den Vortrag zu entkräften (OLG Nürnberg, Urteil vom 30. Januar 2007 - 1 U 2691/05 -, juris).
  • BGH, 20.09.2000 - 5 StR 252/00

    Vortat bei der Geldwäsche; Gewerbsmäßige Steuerhehlerei; Notwendige Teilnahme;:

  • OLG Zweibrücken, 28.01.2010 - 4 U 133/08

    Bereicherungsanspruch einer Bank: Anspruch gegen einen Bankkunden wegen Phishings

  • LG Berlin, 08.03.2016 - 67 O 35/15

    Schadensersatzanspruch einer Bank wegen leichtfertiger Geldwäsche: Vorsätzliche

    Damit hat der Beklagte seiner Beweislast Genüge getan und - wie in der mündlichen Verhandlung erörtert - wäre es nunmehr Sache der Klägerin gewesen, der als Geschädigter der Vollbeweis grundsätzlich auch für die subjektiven Voraussetzungen der Verletzung eines Schutzgesetzes obliegt (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 15. Juli 2014 - 11 U 118/12, Rn. 18, zit. nach juris) über ihr zunächst zulässiges Bestreiten mit Nichtwissen hinaus konkrete Anhaltspunkte für eine abweichende Würdigung vorzubringen, zumal sie selber vorträgt, ein Googeln der vermeintlichen Absenderin würde zeigen, dass es sich um einen üblichen Fall des sog. "Romance Scamming" handele.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2017 - 9 A 1405/16
    Zur richterlichen Überzeugungsbildung nach § 286 ZPO vgl. BGH, Urteil vom 6. Juni 1988 - II ZR 332/87 - , NJW-RR 1988, 1527, juris Rn. 4 f.; OLG Frankfurt, Urteil vom 15. Juli 2014 - 11 U 118/12 -, juris Rn. 14.
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